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Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. KatastrophenhilfeC

Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe

Seit 2004 nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr. Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen. Am 9. April 2009 ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Bevölkerungsschutz, der den Zivil- und Katastrophenschutz umfasst, gewinnt damit eine neue rechtliche Basis.

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Seit 2004 nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr. Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen. Am 9. April 2009 ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Bevölkerungsschutz, der den Zivil- und Katastrophenschutz umfasst, gewinnt damit eine neue rechtliche Basis.